Der Narrenrat mit Ehrennarrenrat
(Vorstandschaft + erweiterter Vorstand) besteht aus höchstens 14 Mitgliedern. Laut Satzung obliegt dem Gremium die Vereinsleitung und die Organisation aller Zunftveranstaltungen. Er beschließt über Anschaffungen und finanzielle Aufwendungen und wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Dein freundliches, aufrichtiges Wesen hat Menschen zusammengeführt!
Das Miteinander war immer deine Herzensangelegenheit!
Die Zusammenarbeit mit dir war immer erfrischend!
Deine Unterstützung war großartig!
Danke Wolfi, dass es dich gab, wir vermissen dich!
Wir verabschieden dich mit einem leisen, traurigen Narri-Narro!