Der Narrenrat mit Ehrennarrenrat
(Vorstandschaft + erweiterter Vorstand) besteht aus höchstens 14 Mitgliedern. Laut Satzung obliegt dem Gremium die Vereinsleitung und die Organisation aller Zunftveranstaltungen. Er beschließt über Anschaffungen und finanzielle Aufwendungen und wird von der Mitgliederversammlung gewählt.